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Ist ein innerorts am rechten Fahrbahnrand abgestelltes Fahrzeug bei Einhaltung des Sichtfahrgebots erkennbar, so besteht für den Fahrzeughalter nicht die erhöhte Beleuchtungspflicht aus § 17 Abs. 4 Satz 2 StVO. Der Fahrzeughalter muss nicht dafür Sorge tragen, dass ein Fahrzeug auch bei überhöhter Geschwindigkeit erkennbar ist. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Abend im September 2018 stieß innerhalb eines Ortes eine Autofahrerin mit der rechten Frontseite gegen den linken Heckbereich eines am rechten Fahrbahnrand geparkten Expeditionsfahrzeugs. Sie gab an, dass Fahrzeug in der
Das Landgericht Hagen bestätigte die Haftungsquote der Haftpflichtversicherung. Zwar habe die Beklagte gegen das Gebot des Fahrens auf Sicht verstoßen, jedoch sei dem Kläger anzulasten, dass sein Fahrzeug nicht mit einer Lichtquelle versehen war und damit ein Verstoß gegen § 17 Abs. 4 Satz 2 StVO vorliege. Zudem war das Fahrzeug nicht mit zwei roten Rückstrahlern versehen, so dass ebenfalls ein Verstoß gegen § 53 Abs. 1 StVZO vorliege. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung des Klägers.
Das Oberlandesgericht Hamm entschied zum Teil zu Gunsten des Klägers. Er könne 60 % seines Schadens von den Beklagten ersetzt verlangen. Die Beklagte habe maßgeblich den Unfall dadurch verschuldet, dass sie gegen das
Dem Kläger sei dagegen nach Auffassung des Oberlandesgerichts kein Verstoß gegen die erhöhte Beleuchtungspflicht aus § 17 Abs. 4 Satz 2 StVO vorzuwerfen. Sein Fahrzeug sei bei Einhaltung des Sichtfahrgebots rechtzeitig erkennbar gewesen. Er habe keine Vorkehrungen dafür treffen müssen, dass das von ihm abgestellte Fahrzeug auch bei Nichteinhaltung des Sichtfahrgebots oder zulässigen Höchstgeschwindigkeit rechtzeitig zu erkennen ist. Ausreichend sei eine Erkennbarkeit für die Verkehrsteilnehmer herzustellen, die sich verkehrsgerecht verhalten.
Die Mithaftung des Klägers in Höhe von 40 % ergebe sich nach Ansicht des Oberlandesgerichts daraus, dass sein Fahrzeug nicht über zwei rote
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.06.2020
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
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