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Der Besuch eines privaten kostenpflichtigen juristischen Repetitoriums führt nicht zu einer Erhöhung des Kindesunterhalts, da die dadurch entstehenden Kosten keinen berechtigten Mehrbedarf darstellen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Teilnahme an einem kostenlosen universitären Repetitorium möglich ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte der Vater einer Jurastudentin einen höheren
Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung. Der Besuch des privaten Repetitoriums habe nicht zu einer Erhöhung des Kindesunterhalts (§§ 1601, 1602 BGB) geführt. Denn die dadurch entstandenen Kosten seien nicht als berechtigter
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts sei der Besuch eines privaten kostenpflichtigen Repetitoriums nicht zwingend erforderlich. Vielmehr habe die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.02.2014
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 17706
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