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Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass ein Vater seiner volljährigen Tochter Unterhalt für ein aufgenommenes Journalistikstudium schuldet - auch zwar auch dann, wenn es sich um ein zweites Studium handelt, nach dem das Erststudium von der Tochter nach drei Semestern abgebrochen wurde.
Der im Jahre 1949 geborene Vater des zugrunde liegenden Falls, der für das Auswärtige Amt im europäischen Ausland berufstätig ist, hatte sich in einem im Jahre 2005 abgeschlossenen Vergleich gegenüber seiner im Jahre 1988 geborenen
Im vorliegenden Verfahren hat sich der Vater auf den Wegfall seiner Unterhaltspflicht ab März 2010 berufen und u.a. gemeint, seine
Das Amtsgericht hat auf den Wegfall der Unterhaltspflicht bis einschließlich September 2011 erkannt und für die Folgezeit einen Unterhalt von monatlich ca. 350 Euro zugesprochen. Das Oberlandesgericht Hamm hat die Beschwerde des Vaters zurückgewiesen, mit der er sich gegen die ab Oktober 2011 fortbestehende Unterhaltspflicht gewandt hat. Die
Für das im Jahre 2011 aufgenommene Journalistikstudium sei sie ausbildungsgeeignet. Die aus dem Abiturzeugnis ersichtlichen Leistungen disqualifizierten sie nicht für das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.05.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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Dokument-Nr. 15942
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