kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Der Streitwert einer Klage gerichtet auf Unterlassung der Zusendung von unerwünschten Werbe-E-Mails richtet sich an dem Interesse des Betroffenen von solcher Werbung nicht belästigt zu werden. Handelt es sich um einen einmaligen Vorfall, der zudem auf eine Verwechselung beruhte, so ist der Streitwert mit 100 EUR zu bemessen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Rechtsanwalt erhielt im August 2012 von einer Firma, eine GmbH & Co. KG, eine unerwünschte Werbe-E-Mail. Dies ging auf ein Versehen zurück, da die E-Mail-Adresse einer Kundin der Firma auf den Rechtsanwalt überging. Nachdem der Rechtsanwalt die Firma abmahnte, löschte sie die E-Mail-Adresse aus ihrem Verteiler. Da sich die Firma aber weigerte die strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, erhob der Rechtsanwalt Klage auf
Das Landgericht Münster gab der Klage gegen die GmbH & Co. KG statt, wies sie aber hinsichtlich der GmbH und den Geschäftsführer der GmbH ab. Dagegen legte der Rechtsanwalt
Das Oberlandesgericht Hamm verwarf die
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts bemesse sich der Streitwert bei Klagen gegen unerwünschte Werbe-E-Mails nicht nach einem etwaigen daraus entstehenden volkswirtschaftlichen Gesamtschaden. Vielmehr richte er sich am Interesse des Betroffenen von solcher Werbung nicht belästigt zu werden. Davon ausgehend sei im vorliegenden Fall zu berücksichtigen gewesen, dass es sich um einen einmaligen Vorfall handelte. Die Zusendung der Werbe-E-Mail habe auf einen Irrtum beruht. Zudem sei die E-Mail-Adresse gelöscht worden. Eine Wiederholung des Vorfalls sei daher äußerst unwahrscheinlich gewesen, so dass präventive Gesichtspunkte bei der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.06.2014
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (zt/NJW-RR 2014, 613/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Hamm_6-U-9513_Streitwerthoehe-von-100-EUR-bei-Klage-auf-Unterlassung-wegen-einmaliger-unerwuenschter-Zusendung-einer-Werbe-E-Mail~N18391
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 18391
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.