wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 24.11.1994
6 U 236/93 -

Hundehalterin hat nach Sturz mit schwerer Knieverletzung infolge des Spielens ihres Hundes mit fremdem Hund Anspruch auf Schmerzensgeld

Mitverschulden der Hundehalterin aufgrund Tiergefahr ihres eigenen Hundes

Kommt eine Hundehalterin wegen eines fremden Hundes zu Fall und verletzt sich schwer am Knie, weil ihr Hund mit dem fremden Hund spielt, steht ihr ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Jedoch muss sie sich wegen der Tiergefahr ihres eigenen Hundes ein Mitverschulden anlasten lassen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 1992 spielten ein Riesenschnauzer und ein neun Monate alter Bullterrier auf einem Campingplatz miteinander. Dabei verfolgte der Bullterrier den Riesenschnauzer. Während der Riesenschnauzer zwischen seiner Halterin und dem Halter des Bullterriers hindurchlief, rannte der Bullterrier in vollem Lauf gegen das linke Knie der Hundehalterin. Da sie sich in diesem Moment nach hinten umwandte, kam sie unglücklich zu Fall und verletzte sich schwer am Knie. Sie erhob daher gegen den Halter des Bullterriers Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld. Das Landgericht Essen gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung des beklagten Hundehalters.

Anspruch auf Schmerzensgeld wegen schwerer Knieverletzung

Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung des Beklagten zurück. Der klägerischen Hundehalterin stehe wegen der erlittenen schweren Knieverletzung infolge des Hundes des Beklagten ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu.

Mitverschulden aufgrund Tiergefahr des eigenen Hundes

Die Klägerin müsse sich aber nach Auffassung des Oberlandesgerichts ein Mitverschulden von 1/3 anlasten, da die von ihrem Hund ausgehende Tiergefahr zum Unfall beigetragen habe. Denn ihr Hund habe den Anreiz für den Hund des Beklagten geschaffen, ihm nachzulaufen und somit gegen die Klägerin zu laufen. Der Anteil des Hundes der Klägerin sei aber als geringer zu bewerten, als der Anteil des Hundes des Beklagten. Zwar habe der Riesenschnauzer den Bullterrier auf die Klägerin zugeführt. Die eigentliche Schädigung sei aber von dem jungen und ungestümen Hund des Beklagten ausgegangen.

Schmerzensgeld von 5.000 DM

Selbst unter Berücksichtigung des Mitverschuldens hielt das Oberlandesgericht angesichts der erlittenen schweren Knieverletzung ein Schmerzensgeld von 5.000 DM für angemessen. Die Klägerin musste sich im August 1992 einer Operation unterziehen und anschließend für 10 Tage stationär behandelt werden. Da es postoperativ zu einer schweren Durchblutungsstörung kam, musste sie im Dezember 1992 für weitere vier Tage ins Krankenhaus und nachfolgend bis Ende März 1993 regelmäßig krankengymnastisch behandelt werden. Die Klägerin war bis April 1993 nicht in der Lage, ihren Haushalt selbst zu versorgen. Zudem war ein Dauerschaden möglich.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.12.2017
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Essen, Urteil vom 11.10.1993
    [Aktenzeichen: 6 O 152/93]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 1995, 598Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 1995, Seite: 598
  • VersR 1996, 115Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR), Jahrgang: 1996, Seite: 115

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Hamm_6-U-23693_Hundehalterin-hat-nach-Sturz-mit-schwerer-Knieverletzung-infolge-des-Spielens-ihres-Hundes-mit-fremdem-Hund-Anspruch-auf-Schmerzensgeld.news25250.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 25250 Dokument-Nr. 25250

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.