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Begibt sich eine Person freiwillig in einen gut erkennbaren Baustellenbereich und stürzt dort über eine Schaufel, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Gartenbauunternehmer. Dieser ist nicht verpflichtet, Werkzeuge im Baustellenbereich beiseite zu schaffen oder besonders zu sichern. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Frühjahr 2015 wurde auf einem
Das Landgericht Hagen wies die Klage ab. Ein Anspruch auf
Das Oberlandesgericht Hamm bestätigt die Entscheidung des Landgerichts und beabsichtigt daher die Berufung der Klägerin zurückweisen. Die geltend gemachten Ansprüche auf
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts habe für den Beklagten keine Pflicht bestanden, die im Baustellenbereich vorhandenen
Die Berufung wurde von der Klägerin schließlich zurückgenommen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.10.2019
Quelle: Oberlandesgericht Hamm. ra-online (vt/rb)
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