wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 14.12.1983
6 Ss OWi 1649/83 -

Überschreitung der zulässigen Parkdauer: Keine Karenzzeit bei Parkscheiben

Bejahte Karenzzeit bei Parkuhren unbeachtlich

Ist das Parken nur mit einer Parkscheibe für eine bestimmte Zeit gestattet, so erstreckt sich die zulässige Parkdauer nur auf diesen Zeitrahmen. Eine Karenzzeit nach Ablauf der Parkzeit gibt es nicht. Dass dies bei einer Parkuhr bejaht wurde, ändert nichts daran. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall parkte ein Autofahrer sein Fahrzeug auf einem Parkplatz, auf dem maximal zwei Stunden geparkt werden durfte. Er stellte seine Parkscheibe auf 8 Uhr ein, parkte jedoch bis 10.09 Uhr. Die zuständige Behörde verhängte daher gegen den Autofahrer ein Bußgeld. Dieser meinte aber, ihm müsse eine Karenzzeit von 10 Minuten zuerkannt werden. Denn dies sei bereits bei Parkuhren anerkannt. Da die Behörde dies anders sah, kam der Fall vor Gericht.

Keine Anerkennung einer Karenzzeit

Das Oberlandesgericht Hamm entschied gegen den Autofahrer. Dieser habe durch die Überschreitung der zulässigen Parkdauer eine fahrlässige Ordnungswidrigkeit begangen (§§ 13 Abs. 2, 49 Abs. 1 Nr. 13 StVO). Eine Karenzzeit sei dem Autofahrer nicht zuzubilligen. Denn eine solche Zeit werde nach dem Gesetz nicht zuerkannt.

Unbeachtlichkeit der Karenzzeit bei Parkuhren

Es sei zwar richtig, so das Oberlandesgericht weiter, dass bei Parkuhren eine Karenzzeit von 10 Minuten angenommen wurde (vgl. OLG Hamburg, VerkMitt 1969, 31). Die Parkuhr sei aber mit der Parkscheibe nicht vergleichbar. Die Annahme einer Karenzzeit bei Parkuhren sei damit begründet worden, dass die Laufzeit der Parkuhr mit der richtigen Zeit nicht übereinstimmen kann. Dies könne bei einer Parkscheibe aber nicht der Fall sein, weil diese eben keine Laufzeit angibt. Vielmehr halte sie nur den Zeitpunkt des Anhaltens fest. Mögliche Gangungenauigkeiten wie bei einer Parkuhr müssten damit nicht ausgeglichen werden. Vielmehr sei es jedem Verkehrsteilnehmer möglich und zumutbar die Normalzeit zu beachten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.03.2014
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (zt/NJW 1984, 746/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW 1984, 746Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 1984, Seite: 746

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Hamm_6-Ss-OWi-164983_Ueberschreitung-der-zulaessigen-Parkdauer-Keine-Karenzzeit-bei-Parkscheiben~N17811

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 17811 Dokument-Nr. 17811

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.