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Ein Arzt kann sich auch dann wegen sexuellen Missbrauchs an einer Patientin gemäß § 174 c StGB strafbar machen, wenn die Patientin den sexuellen Handlungen zustimmt. Eine Strafbarkeit besteht nicht, wenn sich Arzt und Patientin auf Augenhöhe befinden. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2020 wurde ein als Orthopäde und Osteopath tätiger
Das Landgericht Essen sprach den
Das Oberlandesgericht Hamm führte zum Fall aus, dass die
An einem Missbrauch fehle es ausnahmsweise dann, so das Oberlandesgericht, wenn der Täter im konkreten Fall nicht eine aufgrund des Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses bestehende Autoritäts- oder Vertrauensstellung gegenüber dem Opfer zur Vornahme der sexuellen Handlung ausgenutzt hat. Dies müsse im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung der Gesamtumstände festgestellt werden. Ein
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts habe das Landgericht keine ausreichenden Feststellungen dazu getroffen, ob sich die Patientin und der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.12.2022
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 32416
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