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Bezeichnet der Mieter einer Wohnung und zugleich Anwalt in eigener Sache im Rahmen eines Mietrechtstreites vor Gericht seinen Vermieter als charakterlich verdorben, so begeht er eine strafbare Beleidigung gemäß § 185 StGB. Zwar sind im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit vor Gericht scharfe Worte zulässig, dabei dürfen jedoch nicht die Grenzen der sachlichen Auseinandersetzung überschritten werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der
Sowohl das Amtsgericht Gelsenkirchen als auch das Landgericht Essen sahen in der Äußerung des Rechtsanwalts eine strafbare
Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Revision des Rechtsanwalts zurück. Die Äußerung des Rechtsanwalts sei als strafbare
Die
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts seien zwar im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit vor Gericht scharfe Wörter zulässig. Im "Kampf ums das Recht" müssen starke, eindringliche Ausdrücke und sinnfällige Schlagworte hingenommen werden. Es sei daher zulässig, wenn ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.10.2015
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 21777
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