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Wird ein Kind von der Mutter streng nach islamischen Glauben erzogen, kann ihr dennoch die elterliche Sorge allein übertragen werden, wenn zum Beispiel die Kontinuität der Lebensverhältnisse, die Bindungen des Kindes und der Wille des Kindes für die sonst erziehungsfähige Kindesmutter sprechen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Eltern einer minderjährigen Tochter im Jahr 2014 über das
Das Amtsgericht Essen übertrug - gestützt auf ein Gutachten - der Kindesmutter das alleinige
Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Beschwerde des Kindesvaters zurück. Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.04.2019
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 27349
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