kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Die Erneuerung eines abgenutzten Teppichbodens wird nicht von der Schönheitsreparaturklausel erfasst. Der Vermieter hat daher selbst die Kosten für einen Austausch zu tragen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
In dem zu Grunde liegenden Fall bewohnte eine Familie eine drei-Zimmer-Wohnung. Sämtliche Räume, bis auf das Bad und die Küche, waren mit Teppichen ausgelegt. Im Mietvertrag war unter anderem geregelt, dass "der
Das Oberlandesgericht Hamm gab den Mietern recht. Denn die
Dieses Ergebnis werde auch durch den Sinn und Zweck der Vorschrift bestätigt, so das Oberlandesgericht weiter. Denn nach § 28 Abs. 4 Satz 4 II. BV dienen
Die Richter führten weiter aus, dass die Vorschrift entgegen § 1 II. BV auf sämtliche Wohnraummietverhältnisse anzuwenden sei. Denn eine unterschiedliche Bedeutung des Begriffes Schönheitsreparatur würde nur zu Unklarheiten und Unsicherheiten führen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.03.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (zt/WuM 1991, 248/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Hamm_30-REMiet-390_Erneuerung-abgenutzter-Teppichboeden-unterfaellt-nicht-der-Schoenheitsreparaturklausel~N15362
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 15362
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.