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Eine Ehefrau kann nach iranischem Recht mit dem Ausspruch des "Talaq" geschieden werden, wenn die iranischen Eheleute dies in der Heiratsurkunde vereinbart haben. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Essen bestätigt.
Im zugrunde liegenden Fall hatten die 23 Jahre alte
Das Oberlandesgericht Hamm hat die Beschwerde des Ehemanns gegen den familiengerichtlichen Scheidungsbeschluss zurückgewiesen. Der
Hiervon habe die Ehefrau durch ihren
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.06.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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Dokument-Nr. 15979
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