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Einer Ehefrau steht aufgrund einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung ihres Ehemanns, durch die dieser impotent geworden sein soll, kein Schmerzensgeld zu. Unter Hinweis auf diese Rechtslage hat das Oberlandesgericht Hamm dem Schmerzensgeldbegehren einer Frau aus Gevelsberg keine Erfolgsaussichten beigemessen. Die Frau nahm daraufhin ihre Berufung gegen das erstinstanzliche, klageabweisende Urteil des Landgerichts Hagen zurück.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens behauptete, dass ihr Ehemann aufgrund einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung im beklagten Krankenhaus aus Herdecke - dort wurde
Das Klagebegehren blieb jedoch erfolglos. Das Oberlandesgericht Hamm führte in seinem Hinweisbeschluss aus, dass es an
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Nach dem erteilten Hinweis hat die Klägerin die Berufung am 05.07.2017 zurückgenommen und damit den Rechtsstreit beendet.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.07.2017
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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Dokument-Nr. 24593
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