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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 08.11.2016
3 RVs 85/16 -

Verhängung eines Fahrverbots zwei Jahre nach der Tat nur bei Vorliegen besonderer Umstände

Fahrverbot verliert zwei Jahre nach Tat spezialpräventiven Zweck

Die Verhängung eines Fahrverbots zwei Jahre nach der Tat kommt nur bei Vorliegen besonderer Umstände in Betracht. Denn nach Ablauf der zwei Jahre verliert das Fahrverbot seine spezialpräventive Wirkung. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beging ein Motorradfahrer im Jahr 2015 zwei Verkehrsdelikte unter Alkoholeinfluss. Da er bereits in den Jahren davor einschlägig in Erscheinung getreten war, verhängte das Amtsgericht Bielefeld neben einer Freiheitsstrafe ein Fahrverbot von drei Monaten. Dies wurde vom Landgericht Bielefeld im Berufungsverfahren bestätigt. Der Motorradfahrer legte gegen die Entscheidung des Landgerichts Revision ein.

Zurückweisung des Falls ans Landgericht

Das Oberlandesgericht Hamm entschied teilweise zu Gunsten des Motorradfahrers und hob daher die Entscheidung des Landgerichts hinsichtlich der Verhängung des Fahrverbots auf. Dabei gab es folgendes zu Bedenken.

Keine Verhängung eines Fahrverbots zwei Jahre nach Tat

Die erneute Hauptverhandlung werde voraussichtlich erst im Frühjahr 2017 stattfinden und somit zwei Jahre nach der Tat, so das Oberlandesgericht. Ein Fahrverbot könne aber seine Warnungs- und Besinnungsfunktion nur dann erfüllen, wenn es sich in einem angemessenen zeitlichen Abstand zur Tat auf den Täter auswirke. Nach einem längeren zeitlichen Ablauf verliere der spezialpräventive Zweck eines Fahrverbots seine eigentliche Bedeutung, so dass nur noch der Pönalisierungscharakter als Sanktionsinhalt übrig bleibe. Dies sei zwei Jahre nach der Tat anzunehmen. Der Tatrichter müsse also in der erneuten Verhandlung prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine Verhängung des Fahrverbots zur nach wie vor erforderlichen erzieherischen Einwirkung auf den Täter unbedingt notwendig mache.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.08.2018
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Bielefeld, Urteil vom 21.09.2015
  • Landgericht Bielefeld, Urteil vom 29.06.2016
    [Aktenzeichen: 06 Ns-602 Js 1535/15-103/15]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NZV 2017, 97Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV), Jahrgang: 2017, Seite: 97

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

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