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Schreibt eine Vereinssatzung die schriftliche Einladung zur Mitgliederversammlung vor, können die Mitglieder auch per E-Mail eingeladen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens, ein in Essen eingetragener
Die vom Antragsteller gegen die Zwischenverfügung eingelegte Beschwerde hatte Erfolg. Das Oberlandesgericht Hamm hat die Zwischenverfügung aufgehoben und das Amtsgericht zur erneuten Entscheidung über den Eintragungsantrag verpflichtet. Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.10.2015
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Hamm_27-W-10415_Einladung-von-Vereinsmitgliedern-zur-Mitgliederversammlung-per-E-Mail-ausreichend~N21747
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Dokument-Nr. 21747
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