wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 29.03.2011
L 8 AS 75/1 -

Bayerisches LSG: Einreichung der Berufung per E-Mail unzulässig

E-Mails genügen nicht gesetzlichen Formerfordernissen des Verfahrensrechts

E-Mails sind bei der Einlegung von Rechtsmitteln kein zulässiges Medium, da diese nicht den gesetzlichen Formerfordernissen des Verfahrensrechts genügen. Dies entschied das Bayerische Landessozialgericht.

Im zugrunde liegenden Fall hatte sich der Kläger gegen die Rückforderung von Hartz IV-Leistungen in Höhe von rund 1.300 Euro gewandt. Sein Vorgehen war jedoch vergeblich. Das Sozialgericht wies seine Klage ab. Gegen dieses Urteil wandte sich der Kläger – allerdings nicht schriftlich sondern per E-Mail.

E-Mails zur Einlegung von Rechtsmitteln nicht ausreichend

Das Bayerische Landessozialgericht stellte daraufhin in seiner Entscheidung klar, dass E-Mails zur Einlegung von Rechtsmitteln nicht den gesetzlichen Formerfordernissen des Verfahrensrechts genügen.

Signaturlose E-Mails auch künftig nicht zur Einlegung von Rechtsmitteln ausreichend

Der elektronische Rechtsverkehr wird auch in der Gerichtsbarkeit die Papierform ablösen - in der Zukunft. Dann allerdings wird es aus Gründen der Rechtssicherheit bestimmte Formerfordernisse auch für den Zugang zu den Gerichten geben. Signaturlose E-Mails werden nicht zuletzt wegen ihrer redundanten Beliebigkeit sicherlich auch künftig nicht zur Einlegung von Rechtsmitteln ausreichen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.04.2011
Quelle: Bayerisches Landessozialgericht/ra-online

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Bayerisches-LSG_L-8-AS-751_Bayerisches-LSG-Einreichung-der-Berufung-per-E-Mail-unzulaessig.news11499.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 11499 Dokument-Nr. 11499

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.