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E-Mails sind bei der Einlegung von Rechtsmitteln kein zulässiges Medium, da diese nicht den gesetzlichen Formerfordernissen des Verfahrensrechts genügen. Dies entschied das Bayerische Landessozialgericht.
Im zugrunde liegenden Fall hatte sich der Kläger gegen die
Das Bayerische Landessozialgericht stellte daraufhin in seiner Entscheidung klar, dass E-Mails zur Einlegung von Rechtsmitteln nicht den gesetzlichen Formerfordernissen des Verfahrensrechts genügen.
Der elektronische Rechtsverkehr wird auch in der Gerichtsbarkeit die Papierform ablösen - in der Zukunft. Dann allerdings wird es aus Gründen der Rechtssicherheit bestimmte Formerfordernisse auch für den Zugang zu den Gerichten geben. Signaturlose E-Mails werden nicht zuletzt wegen ihrer redundanten Beliebigkeit sicherlich auch künftig nicht zur Einlegung von Rechtsmitteln ausreichen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.04.2011
Quelle: Bayerisches Landessozialgericht/ra-online
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