wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 17.06.1993
27 U 55/93 -

Verkehrsunfall nach Liegenbleiben eines Mietfahrzeugs wegen Treibstoffmangels: Fehlende Überprüfung des Tankinhalts bei längerer Autobahnfahrt sowie fehlendes Aufstellen des Warndreiecks nach Liegenbleiben begründet grob fahrlässiges Verhalten

Mietwagenfirma steht Anspruch auf Schadenersatz zu

Wer vor einer längeren Autobahnfahrt mit einem fremden Fahrzeug nicht den Tankinhalt überprüft und deshalb wegen Treibstoffmangels mit dem Mietfahrzeug liegen bleibt, haftet wegen eines dadurch entstanden Verkehrsunfalls auf Schadenersatz. Denn die fehlende Überprüfung des Tankinhalts begründet zusammen mit dem Unterlassen des Aufstellens des Warndreiecks den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 1991 blieb der Fahrer eines Mietwagens wegen Treibstoffmangels auf dem rechten der drei Fahrstreifen einer Autobahn liegen. An dieser Stelle befand sich kein Standstreifen. Nachfolgend fuhr auf den Mietwagen ein Sattelzug auf. Die Mietwagenfirma klagte aufgrund dessen gegen den Fahrer des Mietwagens auf Schadenersatz. Ihrer Meinung nach habe der Fahrer grob fahrlässig gehandelt, da er vor der Fahrt nicht den Tankinhalt überprüft und auch kein Warndreieck nach dem Liegenbleiben aufgestellt habe. Die Mietwagenfirma nahm den Fahrer daher trotz des bei der Anmietung vereinbarten Haftungsausschlusses entsprechend des § 61 VVG (neu: § 81 VVG) in Anspruch. Der Fahrer entgegnete dem, dass er auf die Tankuhr vertraut hat und daher damit gerechnet habe, dass der Treibstoff noch ausreicht. Das Aufstellen des Warndreiecks sei ihm unzumutbar gewesen. Der Fall kam schließlich vor Gericht.

Anspruch auf Schadenersatz bestand

Das Oberlandesgericht Hamm entschied zu Gunsten der Mietwagenfirma. Ihr habe ein Anspruch auf Schadenersatz zugestanden, da der Fahrer den Verkehrsunfall grob fahrlässig herbeigeführt habe.

Fehlende Überprüfung des Tankinhalts sowie Unterlassen des Aufstellens des Warndreiecks begründete grobe Fahrlässigkeit

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts habe der Fahrer deshalb grob fahrlässig gehandelt, da er trotz Fahrens eines fremden Fahrzeugs und trotz geringer Anzeige der Tankuhr eine längere Autobahnfahrt durchführte ohne vorher den Tankinhalt zu überprüfen. Dies und das Verlassen allein auf die Tankuhr habe einen schweren Verstoß gegen die gebotene Vorsicht begründet. Dies gelte umso mehr als ein Liegenbleiben auf der Autobahn mit enormen Risiken verbunden ist. Hinzu sei gekommen, dass der Fahrer durch das Nichtaufstellen des Warndreiecks das Risiko eines Auffahrunfalls erhöht hat.

Fehlverhalten des LKW-Fahrers unbeachtlich

Für den Schadenersatzanspruch der Mietwagenfirma habe es nach Ansicht des Oberlandesgerichts keine Rolle gespielt, ob dem LKW-Fahrer ein Fehlverhalten anzulasten war. Ein solcher Umstand habe allenfalls einen Regressanspruch des Fahrers gegen den LKW-Fahrer begründet.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.09.2014
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (zt/DAR 1994, 23/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • DAR 1994, 23Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR), Jahrgang: 1994, Seite: 23
  • NZV 1994, 75Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV), Jahrgang: 1994, Seite: 75
  • VersR 1994, 590Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR), Jahrgang: 1994, Seite: 590

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Hamm_27-U-5593_Verkehrsunfall-nach-Liegenbleiben-eines-Mietfahrzeugs-wegen-Treibstoffmangels-Fehlende-Ueberpruefung-des-Tankinhalts-bei-laengerer-Autobahnfahrt-sowie-fehlendes.news18899.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 18899 Dokument-Nr. 18899

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.