kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass eine Patientin vom Krankenhaus und vom verantwortlichen Arzt 90.000 Euro Schmerzensgeld beanspruchen kann, weil ein Dünndarmverschluss zu spät erkannt und behandelt wurde und ihre Gesundheit aufgrund dieses groben Behandlungsfehlers dauerhaft erheblich beeinträchtigt ist.
Lesetipp - refrago:
Im zugrunde liegenden Streitfall begab sich die 1951 geborene, in der ambulanten Pflege tätige Klägerin aus Wickede wenige Tage nach einer Mitte Dezember 2008 plötzlich aufgetretenen Übelkeit in die stationäre Behandlung des beklagten Krankenhauses in Soest und wurde im Fachbereich des mitverklagten Arztes aufgenommen. Ende des Jahres musste sie im Krankenhaus notfallmäßig operiert werden, weil sich ihr Gesundheitszustand weiter verschlechtert hatte. Dabei stellte man einen ausgeprägten Verschluss des Dünndarms fest, der bereits zum teilweisen Absterben eines Darmteils und zu einer Perforation des Darms geführt hatte.
Die Klägerin ist der Auffassung, dass der Darmverschluss zu spät erkannt und behandelt worden sei. Deswegen leide sie heute u.a. an einem Kurzdarmsyndrom sowie einer Osteoporose mit Wirbelbrüchen und an einer reaktiven Depression. Sie sei arbeitsunfähig, habe über 10 kg an Körpergewicht und mehrere cm an Körpergröße verloren. Von den Beklagten hat die Klägerin
Das Schadensersatzbegehren der Klägerin war weitgehend erfolgreich. Das Oberlandesgericht Hamm hat ihr nach der Anhörung eines medizinischen Sachverständigen 90.000 Euro
Durch eine frühzeitigere chirurgische Behandlung des Darmverschlusses sei mit hoher Wahrscheinlichkeit das Absterben des Darmteils und die Perforation zu verhindern gewesen. Davon sei nach dem Gutachten des Sachverständigen unter Berücksichtigung der sich aus dem groben
Die von der Klägerin als Folge des Behandlungsfehlers erlittenen erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die zum Teil lebenslang fortbestünden und auch ihre Arbeitsunfähigkeit begründet hätten, rechtfertigten ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.03.2015
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Hamm_26-U-8013_Patientin-hat-wegen-eines-zu-spaet-behandelten-Duenndarmverschlusses-Anspruch-auf-90000-Euro-Schmerzensgeld~N20733
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 20733
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.