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Ein Krankenhaus kann gegenüber einer dementen Patientin zum Ersatz des Schadens verpflichtet sein, den die Patientin erleidet, weil sie aus dem ungesicherten Fenster ihres Krankenzimmers entweichen will und dabei in die Tiefe stürzt. Dies entschied das Oberlandesgerichts Hamm und änderte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Arnsberg ab.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die klagende Krankenversicherung aus Köln verlangt von der beklagten Trägerin eines Krankenhauses in Winterberg die Erstattung von Kosten, die die Klägerin für eine im August 1929 geborene und im März 2011 verstorbene Patientin aufgewandt hat. Die demente Patientin wurde im Januar 2011 aufgrund eines Schwächeanfalls stationär in das
Die Klage war in zweiter Instanz erfolgreich. Das Oberlandesgerichts Hamm sprach der Klägerin den geltend gemachten
Der vom Gericht angehörte medizinische Sachverständige habe ebenfalls bestätigt, dass Patienten mit einem derartigen Krankheitsbild praktisch alles machen würden und in ihrem Verhalten unberechenbar seien. Bei dieser Ausgangslage habe das Personal der Beklagten auch ein Fluchtversuch durch das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.04.2017
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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Dokument-Nr. 24139
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