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Eine Klinik haftet nicht für den Sturz einer Patientin bei einem Toilettengang, wenn die Patientin die Toilette alleine und ohne mögliche Hilfestellungen des Pflegepersonals aufsucht. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Arnsberg.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die 1940 geborene Klägerin aus dem Hochsauerlandkreis stürzte im März 2011 auf einer Treppe und zog sich eine Fraktur am linken Oberarm zu. Diese wurde im nahe gelegenen beklagten
Das Schadensersatzbegehren der Klägerin blieb ohne Erfolg. Das Oberlandesgericht Hamm konnte nach der Anhörung eines medizinischen Sachverständigen keine fehlerhafte operative Versorgung der Oberarmfrakturen der Klägerin feststellen. Die bei den Operationen verwandten Schrauben seien ordnungsgemäß eingesetzt worden. Nach der letzten Operation im Schulterbereich verbliebene Schmerzen seien schicksalhaft und träten etwa bei einem Drittel der Patienten mit vergleichbaren Verletzungen auf.
Für den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.02.2015
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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Dokument-Nr. 20641
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