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Wenn keine konkreten Anhaltspunkte für eine Sturzgefährdung bestehen, ist das Klinikpersonal nicht verpflichtet den Patienten zu fixieren und ständig zu überwachen. Stürzt der Patient dennoch, so steht ihm kein Anspruch auf Schadenersatz zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Jena hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Wegen eines Sturzes musste ein Patient stationär in einem
Das Landgericht Mühlhausen wies die Klage ab. Da das
Das Oberlandesgericht Jena bestätigte das erstinstanzliche Urteil und wies die Berufung des Patienten zurück. Das
Zwar sei es richtig, so das Oberlandesgericht weiter, dass es dem behandelnden ärztlichen und pflegerischen Personal obliegt, den Patienten zu überwachen und ihn vor krankheitsbedingter Selbstgefährdung und Selbstschädigung zu schützen. Der Umfang und das Ausmaß der dem
Nicht ausreichend für eine allgemeine
Das Oberlandesgericht konnte im vorliegenden Fall keine hinreichenden Gefahrenanzeichen für eine akute Sturzgefahr erkennen. Gegen die Annahme einer solchen Gefahr habe vor allem gesprochen, dass der Patient im Rahmen der Physiotherapie Stand- und Bewegungsversuche mit einem Rollator durchführte, ohne das Auffälligkeiten erkennbar waren. Zudem habe auch nicht der erste
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.11.2013
Quelle: Oberlandesgericht Jena, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 17270
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