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Der Versicherungsschutz durch eine Haftpflichtversicherung kann durch eine Klausel ausgeschlossen werden, wonach Mietsachschäden durch Haustiere dann nicht gedeckt sind, wenn sie auf einer übermäßigen Beanspruchung beruhen. Eine solche übermäßige Beanspruchung kann vorliegen, wenn aufgrund einer mangelnden Beaufsichtigung eine Mietwohnung durch Urin von vier Katzen erheblich beschädigt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Da eine vermietete Doppelhaushälfte durch
Das Landgericht Dortmund gab der Klage statt und bejahte daher einen Versicherungsschutz durch die
Das Oberlandesgericht Hamm entschied zu Gunsten der
Von einer übermäßigen Beanspruchung sei auszugehen, so das Oberlandesgericht, wenn sie über das vereinbarte oder übliche Maß quantitativ und qualitativ erheblich hinausgeht und deshalb zu erhöhter Abnutzung, erhöhtem Verschleiß oder einem anderen Schadensrisiko führt. Dies sei hier der Fall gewesen. Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.07.2015
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 21376
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