kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Wer einen Verfahrensverstoß geltend machen möchte, weil eine Person, deren Anwesenheit bei der Hauptverhandlung erforderlich gewesen wäre, wegen Schlafens eben nicht anwesend war, muss u. a. vortragen wie lange das "Nickerchen" gedauert hat. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Im Fall hatte ein wegen sexueller Nötigung Verurteilter gegen das Urteil Revision beim Oberlandesgericht Hamm eingelegt. Mit der formellen Rüge machte er einen Verstoß gegen § 226 Abs. 1 StPO und den damit absoluten
Nachdem er durch den Richter vernommen worden sei, habe sich dieser an den Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft gewandt, um diesem das Wort zu erteilen. Als der Richter den Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft direkt angesprochen habe, habe dieser auf seinem Platz mit seitlich abgewinkeltem und leicht nach hinten geneigtem bzw. hängendem Kopf gesessen. Seine Augen seien verschlossen, sein Mund leicht geöffnet gewesen. Auf die direkte Anrede durch den Richter "Herr
Das Oberlandesgericht Hamm verwarf die Revision. Die Richter des OLG ließen es dahin stehen, ob der
Schließlich fehlten im Revisionsvorbringen auch Ausführungen dahingehend, ob die während der "Abwesenheit" durchgeführten Teile der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.08.2006
Quelle: ra-online, Oberlandesgericht Hamm (vt/pt)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Hamm_2-Ss-4706_Schlafender-Staatsanwalt-ist-nicht-per-se-ein-Revisionsgrund~N2450
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 2450
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.