kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Ein Kunde, der nach der Manipulation von Messeinrichtungen unerlaubt Strom zum Betrieb einer Cannabisplantage entnommen hat, hat für den Stromverbrauch nach einer Schätzung des Stromversorgers über 50.000 Euro nachzuzahlen. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Im zugrunde liegenden Streitfall verlangte das klagende Energieversorgungsunternehmen aus Essen von dem 30 Jahre alten Beklagten aus Gelsenkirchen ca. 50.000 Euro für Stromlieferungen. Im Rahmen der Grundversorgung versorgte die Klägerin den Beklagten seit Juli 2007 mit Strom für eine Mietwohnung in Gelsenkirchen. Unter Umgehung der Zähleinrichtungen entnahm der Beklagte Strom für den Betrieb einer Cannabisplantage. Diese wurde im August 2009 von der Polizei entdeckt. Gem. § 18 Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) schätzte die Klägerin den illegalen Stromverbrauch und stellte dem Beklagten für den Zeitraum von Juli 2007 bis August 2009 über 53.000 Euro in Rechnung. Der Beklagte ist dem Zahlungsanspruch mit der Begründung entgegen getreten, er habe lediglich im Jahre 2009 und in erheblich geringeren Umfang, als von der Klägerin angenommen, unerlaubt Strom entnommen.
Das Oberlandesgericht Hamm hat der Klägerin über 50.000 Euro für geschätzte Stromentnahmen in der Zeit vom September 2007 bis August 2009 zugesprochen. Die Klägerin dürfe den durch Umgehung der Messeinrichtungen vom Beklagten entnommenen Strom gemäß § 18 StromGVV schätzen. Es sei dann Sache des Kunden nachzuweisen, dass er tatsächlich weniger Strom entnommen habe oder dass die
Zu seinen Gunsten sei lediglich von einer Vorbereitungszeit bis September 2007 auszugehen, die zum Aufbau und der Installation der Verbrauchsgeräte benötigt worden sei. Die von der Klägerin im Übrigen zugrunde gelegten Verbrauchszahlen seien auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens und anhand der nach der polizeilichen Untersuchung in der Wohnung eingesetzten Lampen und Klimaanlagen zu bestätigen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.04.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Hamm_19-U-6911_Unerlaubt-entnommener-Strom-zum-Betrieb-einer-Cannabisplantage-muss-nachgezahlt-werden~N15683
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 15683
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.