wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Ravensburg, Urteil vom 06.09.2001
4 S 127/01 -

Illegale Cannabisplantage: Cannabispflanzen als Kündigungsgrund für Wohnungs­miet­verhältnis

Schwerwiegende Vertragsverletzung

Mieter, die im großen Stil Cannabis in der Wohnung oder auf dem Balkon anpflanzen, riskieren die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Ravensburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall erhielt ein Wohnungsmieter im November 2000 eine fristlose Kündigung, da er auf seinem Balkon 14 Cannabis-Pflanzen großzog, was ca. 1.041 Konsumeinheiten entspricht. Der Mieter wehrte sich gegen die Kündigung mit dem Hinweis, dass er nur Hobbygärtner sei und praktisch alles Grüne in irgendeiner Art und Weise anpflanze. Der Vermieter erhob schließlich Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung. Das Amtsgericht Tettnang wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Vermieters.

Anspruch auf Räumung und Herausgabe

Das Landgericht Ravensburg entschied zu Gunsten des Vermieters und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Dem Vermieter stehe der Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu.

Erhebliche Pflichtverletzung rechtfertigt fristlose Kündigung

Die fristlose Kündigung sei nach Auffassung des Landgerichts wirksam gewesen. Der Mieter habe dadurch, dass er auf dem Balkon 14 Cannabispflanzen anbaute, seine Pflichten als Mieter schuldhaft in einem solchem Maße verletzt, dass dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden könne. Dabei hielt das Gericht den Einwand des Mieters, er sei Hobbygärtner, für unbeachtlich. Dies erkläre nicht, warum der Mieter seinen Balkon mit 14 recht großen Töpfen vollstelle, in denen er jeweils die gleiche Pflanze züchte.

Verletzung des Vertrauensverhältnisses

Die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses ergebe sich zudem daraus, so das Landgericht, dass der unerlaubte Cannabisanbau eine schwere Verletzung des Vertrauensverhältnisses zwischen Mieter und Vermieter darstelle. Außerdem bestehe bei einem Rauschgiftanbau in diesen Mengen die Gefahr, dass die Mietsache in Verruf gerate.

Räumungsfrist von zwei Monaten

Das Gericht gewährte dem Mieter gemäß § 721 ZPO trotz seines schweren Verstoßes eine Räumungsfrist von zwei Monaten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.07.2010
Quelle: Landgericht Ravensburg, ra-online (zt/WuM 2001, 608, rb/pt)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2001, 608Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2001, Seite: 608

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Ravensburg_4-S-12701_Illegale-Cannabisplantage-Cannabispflanzen-als-Kuendigungsgrund-fuer-Wohnungsmietverhaeltnis.news9949.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 9949 Dokument-Nr. 9949

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.