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Besucht ein volljähriges Kind eine Bibelschule, so besteht dafür kein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt, wenn das Studium an der Schule nicht der Vorbereitung eines Berufs dient. Dies ist etwa bei der Bethel School of Supernational Ministry der Fall. Dies hat das Oberlandesgerichts Hamm entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein volljähriger Sohn nach dem Erwerb des Abiturs für ein
Das Amtsgericht Essen bejahte die Unterhaltspflicht des Vaters. Denn nach Auffassung des Gerichts diene der Besuch der Schule zur Berufsvorbereitung. Dies folge daraus, dass das Kind nach erfolgreichem Abschluss des Studiums an der Schule als Prediger oder Pfarrer in einer freikirchlichen Gemeinde tätig sein könne. Gegen diese Entscheidung legte der Vater Beschwerde ein.
Das Oberlandesgericht Hamm entschied zu Gunsten des Vaters und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Dem Sohn stehe kein
Das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.05.2018
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 25861
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