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Den Großeltern steht nach § 1685 BGB grundsätzlich ein Umgangsrecht mit ihrem Enkelkind zu. Dies gilt umso mehr, wenn das Kind in der Vergangenheit gute und intensive Beziehungen zu ihren Großeltern hatte. Zudem ist es für die Entwicklung des Kindes wichtig, dass es Kontakt zu den Großeltern väterlicherseits hat, nachdem der Vater verstorben ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Mutter eines fünfjährigen Mädchens und die
Das Amtsgericht Minden wies den Antrag auf Aussetzung des Umgangsrechts der
Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte im Wesentlichen die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Beschwerde der Mutter zurück. Den
Das
Zwar sei es richtig, so das Oberlandesgericht, dass Meinungsverschiedenheiten zwischen der Mutter und den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.09.2014
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 18889
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