wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 22.08.2006
7 U 50/06 -

Internetforumbetreiber "Heise" haftet für rechtswidrige Einträge

Betreiber von Internetforen sind allerdings nicht generell zur Überprüfung der Foren auf Rechtsverstöße verpflichtet

Wer im Internet ein Forum betreibt, haftet als Störer, wenn er besondere Prüfungspflichten, die ihm oblagen, vernachlässigt hat. Das ist z.B. dann der Fall, wenn er durch ein eigenes Verhalten vorhersehbar rechtswidrige Foreneinträge provoziert. Das hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden.

Im Fall ging es um das Forum von heise.de, einem Nachrichtenportal im Internet. Gemäß des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Hamburg (Az. 324 O 721/05) wurde heise.de untersagt, im Forum Beiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgefordert wird, durch massenhafte Downloads des Programms "k.exe" den Server-Betrieb von "k.exe" zu stören.

Diese weitgehende Haftung wurde nun vom Oberlandesgericht Hamburg etwas eingeschränkt. Das Landgericht Hamburg hatte faktisch noch eine lückenlose Überprüfung aller Beiträge gefordert und wenn dies nicht geschehe heise.de als so genannten Störer angesehen. Dem Oberlandesgericht Hamburg reicht es aus, wenn heise.de rechtswidrige Beiträge, auf die er hingewiesen wurde, entfernt. Das ließe sich § 9 MDStV entnehmen, wonach Mediendiensteanbieter im Allgemeinen nicht für fremde Informationen verantwortlich seien, die sie für einen Nutzer speichern, sofern sie von dem rechtswidrigen Beitrag keine Kenntnis hätten und sofern sie nach Kenntnis unverzüglich tätig würden, um die Information zu entfernen.

Soweit ein Forenbetreiber nicht durch sein eigenes Verhalten Rechtsverletzungen durch die Nutzer provoziere, seien ihm diese nicht zuzurechnen. Eine generelle Verpflichtung zu einer vorherigen "Eingangskontrolle" würde die Möglichkeiten des freien Meinungsaustauschs in grundrechtswidriger Weise einschränken und gegen § 6 Abs. 2 MDStV verstoßen.

Jedoch habe ein Betreiber eine Überwachungspflicht wenn er entweder durch eigenes Verhalten oder vorhersehbar rechtswidrige Beiträge Dritte provoziere oder wenn ihm bereits mindestens eine Rechtsverletzungshandlung von einigem Gewicht im Rahmen des Forums benannt worden sei. heise.de habe im Fall die ihm obliegende Kontrollpflicht verletzt und hafte bei bestehender Wiederholungsgefahr als Störer.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.09.2006
Quelle: ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Hamburg_7-U-5006_Internetforumbetreiber-Heise-haftet-fuer-rechtswidrige-Eintraege~N2946

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 2946 Dokument-Nr. 2946

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.