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Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 23.01.2008
5 U 211/06 -

Gericht untersagt Werbung für Bauhaus-Plagiate

Wettbewerbszentrale obsiegt in grenzüberschreitendem Streit um Werbung für Bauhaus-Nachahmungen

Das in Italien ansässige Möbelhandelsunternehmen "Dimensione" stellt Bauhaus-Nachbauten, die sich in Deutschland als "Original" und "Plagiat" gegenüberstehen, in der Werbung in irreführender Weise auf die gleiche Stufe, entschied das Hanseatische Oberlandesgericht.

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt, wonach dem in Italien ansässigen Möbelhandelsunternehmen Dimensione eine Werbung für den Verkauf von Bauhaus-Designobjekten untersagt wurde. Die Wettbewerbszentrale hatte gegen das Unternehmen geklagt, nachdem bei ihr Beschwerden aus Wirtschaftskreisen eingegangen waren.

Sachverhalt

Das Unternehmen hatte in großen deutschen Tageszeitungen für Möbel im Bauhaus-Stil u. a. mit den Worten „Warum die schönsten Entwürfe der Designgeschichte teuer im Einzelhandel erwerben, wenn es auch anders geht?“ sowie „fast alle Bauhaus-Klassiker“, „spart viel Geld und bekommt trotzdem absolute Top-Qualität“ geworben. Tatsächlich handelte es sich bei den angebotenen Produkten um nicht lizenzierte Bauhaus-Nachbauten. Nach der Urteilsbegründung stellt Dimensione damit die Produkte, die sich in Deutschland als „Original“ und „Plagiat“ gegenüberstehen, in der Werbung in irreführender Weise auf die gleiche Stufe.

Hintergrund

Die Wettbewerbszentrale kämpft im Interesse betroffener Wirtschaftsunternehmen gegen Werbung für und Vertrieb von Produktnachahmungen ein. Die Wettbewerbszentrale kann in eigenem Namen gegen Wettbewerbsverstöße vorgehen.

Wettbewerbszentrale

Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb. Als branchenübergreifende und unabhängige Institution der deutschen Wirtschaft unterstützt sie den Gesetzgeber als neutraler Ratgeber bei der Gestaltung des Rechtsrahmens für den Wettbewerb, bietet umfassende Informationsdienstleistungen rund um das Wettbewerbsrecht, berät ihre Mitglieder in allen rechtlichen Fragen des Wettbewerbs und setzt als Hüter des Wettbewerbs die Spielregeln im Markt – notfalls per Gericht - durch. Getragen wird die gemeinnützige Organisation von mehr als 1.200 Unternehmen und über 600 Kammern und Verbänden der Wirtschaft.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.02.2008
Quelle: ra-online, Wettbewerbszentrale

Vorinstanz:
  • Landgericht Hamburg, Urteil vom 24.10.2006
    [Aktenzeichen: 312 O 188/06]
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