wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.03.2016
7 WF 15/16 -

Eigenmächtige Regelung von Umgangskontakten durch Sachverständigen begründet dessen Befangenheit

Offenkundige Überschreitung seiner Befugnisse

Regelt ein Sachverständiger eigenmächtig mit dem Jugendamt Umgangskontakte, so überschreitet er damit seine Befugnisse. Dies kann seine Befangenheit begründen und somit zu seiner Ablehnung führen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall war ein Sachverständiger im Rahmen eines Umgangsverfahrens vom Amtsgericht Bad Hersfeld damit beauftragt worden die Erziehungsfähigkeit der Eltern zu begutachten. Der Sachverständige fühlte sich jedoch gezwungen weit mehr zu unternehmen. So empfahl er den Mitarbeitern des zuständigen Jugendamts, die Dauer der Umgangskontakte zwischen dem betroffenen Kind und dessen Vater zu verkürzen, weil andernfalls eine Überforderung des Kindes zu befürchten sei. Dieser Empfehlung war das Jugendamt nachgekommen. Der Vater nahm dies zum Anlass den Sachverständigen wegen Befangenheit abzulehnen. Das Amtsgericht sah dazu jedoch keine Veranlassung. Dagegen richtete sich die sofortige Beschwerde des Vaters.

Ablehnung wegen Befangenheit aufgrund befürchteter Unparteilichkeit

Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten des Vaters und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Der Sachverständige sei wegen Befangenheit abzulehnen gewesen. Es habe die Befürchtung fehlender Unparteilichkeit bestanden.

Offenkundige Überschreitung seiner Befugnisse

Der Sachverständige habe nach Ansicht des Oberlandesgerichts durch sein Verhalten die ihm durch den Gutachterauftrag gezogenen Grenzen offenkundig überschritten. Er habe sich nicht darauf beschränkt, die an ihn gerichteten Fragen zu beantworten. Vielmehr sei er in Bezug auf den Umgang zwischen Vater und Tochter gestaltend tätig geworden. Damit habe er sich Befugnisse angemaßt, die gemäß § 1684 BGB allein dem mit der Umgangsregelung befassten Richter zustehen.

Vernünftige Gründe für Einschreiten unerheblich

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts sei es unerheblich, dass der Sachverständige in dem ethisch durchaus billigenswerten Bestreben gehandelt habe, das betroffene Kind vor weiteren Schaden zu bewahren. Dieses Ziel habe er dadurch verfolgen können und müssen, dass er das Familiengericht über seine Bedenken informiert. Dem Sachverständigen obliege nicht die Entscheidung darüber, was dem Kindeswohl am besten entspreche. Seine Aufgabe sei es lediglich, dem Gericht die für dessen Entscheidung notwendige Sachkunde zu vermitteln.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.04.2017
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Bad Hersfeld, Beschluss vom 06.01.2016
    [Aktenzeichen: 61 F 490/15 SO]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2016, 710Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2016, Seite: 710

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Frankfurt-am-Main_7-WF-1516_Eigenmaechtige-Regelung-von-Umgangskontakten-durch-Sachverstaendigen-begruendet-dessen-Befangenheit.news24152.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 24152 Dokument-Nr. 24152

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.