kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Preisangaben in der Werbung müssen den Gesamtpreis ausweisen, der vom Verbraucher für die Leistung zu zahlen ist. Die Preiswerbung für einen Fitnessstudio- Vertrag ohne Einbeziehung einer quartalsweise zu zahlenden Servicegebühr verstößt gegen diese Verpflichtung und ist unlauter. Der Verletzer kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass sich Wettbewerber ebenso verhalten wie er. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat deshalb die Berufung eines Fitnessstudios gegen eine Unterlassungsverpflichtung zurückgewiesen.
Im hier vorliegenden Fall stritten die Parteien um Preisangaben für einen Fitnessstudio-Vertrag. Die Beklagte betreibt ein Fitnessstudio im Großraum Frankfurt. Sie warb für Mitgliedschaften mit einem Monatspreis von „Euro 29,99 bei 24-Monats-Abo“. Die Angabe war durch ein Sternchen gekennzeichnet, das auf der rechten Seite kleingedruckt mit dem Hinweis „zzgl. 9,99 € Servicegebühren/Quartal“ aufgelöst wurde. Das Landgericht hatte die Beklagte zur Unterlassung der geschilderten
Die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten hatte vor dem OLG keinen Erfolg. Die angegriffene Werbung sei wegen Verstoßes gegen die
Dies komme allenfalls in Betracht, wenn der zusätzlich zu zahlende Preis unschwer erkennbar sei und die Aufspaltung keinen nennenswerten Einfluss auf die Verbraucherentscheidung habe. Davon könne hier jedoch nicht ausgegangen werden. Der Hinweis auf die Servicegebühr und die zu Grunde liegenden Konditionen seien nicht so deutlich erkennbar, dass der Verbraucher diesen weiteren Preisbestandteil ohne weiteres erkenne. Gerade die drucktechnische Gestaltung spreche dagegen. Mit ihr werde vielmehr der unter der psychologisch wichtigen Schwelle von 30 € liegende monatliche Preis von 29,99 € hervorgehoben. Lediglich ein Sternchen verweise auf die obligatorisch anfallende Servicegebühr, die zudem deutlich kleiner dargestellt und quer gedruckt sei.
Durch diesen Verstoß habe sich die Beklagte auch unlauter verhalten. Ihr Verhalten eigne sich zu einer spürbaren Beeinträchtigung der Verbraucherinteressen. Ohne Erfolg verweise die Beklagte darauf, andere Wettbewerber würden ebenso handeln, weshalb die Verbraucher hieran gewöhnt seien. „Die Tatsache, dass sich auch eine Vielzahl anderer (nicht aller!) Wettbewerber rechtswidrig verhalten, kann nicht dazu führen, mit diesem Argument die Spürbarkeit zu verneinen“, betont das OLG. Andernfalls würde dies dazu führen, „dass die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen, die eine ganze Branche regelmäßig begeht, nicht mehr möglich wäre“. Ein solches Ergebnis entspreche nicht dem Schutzzweck des UWG. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.03.2021
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Frankfurt-am-Main_6-U-26919_Preiswerbung-fuer-einen-Fitnessstudio-Vertrag-ohne-Einbeziehung-einer-quartalsweise-anfallenden-Servicegebuehr-ist-unlauter~N29974
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 29974
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.