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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 30.07.2008
4 W 58/08 -

Kein Anspruch des Dreispringers Friedek auf Nominierung zu den Olympischen Spielen

Über Nominierungen entscheidet allein der Deutsche Olympische Sportbund

Der Deutsche Meister im Dreisprung - Charles Friedek - ist auch vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main damit gescheitert, seine Nominierung zu den Olympischen Spielen 2008 in Peking durchzusetzen.

Friedek hatte versucht, im Wege der einstweiligen Verfügung zu erreichen, dass ihn der Deutsche Olympische Sportbund (Antragsgegner) für den Leichtathletikwettbewerb Dreisprung zu den Olympischen Spielen nominiert. Zuvor hatte das Deutsche Sportschiedsgericht den Deutschen Leichtathletikverband verpflichtet, Friedek dem Antragsgegner zur Nominierung vorzuschlagen.

OLG: Über Nominierungen entscheidet allein der Deutsche Olympische Sportbund

Das Landgericht Frankfurt am Main wies den Antrag Friedeks durch Beschluss vom 22.7.2008 mit der Begründung zurück, der Antragsgegner habe das alleinige Recht, abschließend über Nominierungen zu entscheiden.

OLG: Nominierungskriterien sind nur eingeschränkt überprüfbar - jedenfalls sind sie nicht willkürlich

Mit seinem Urteil bestätigte das Oberlandesgericht nunmehr diese Entscheidung. Der Antragsteller habe keinen unmittelbaren Anspruch auf Nominierung, weil er die nach den Nominierungsgrundsätzen des Antragsgegners erforderliche Voraussetzung, zwei Mal auf zwei unterschiedlichen Veranstaltungen an zwei verschiedenen Tagen mindestens jeweils 17 m zu springen, nicht erfüllt habe. Das dem Antragsgegner ohne vollständige Erfüllung der Nominierungskriterien eröffnete weitere - und vom Senat nur eingeschränkt überprüfbare - Ermessen sei mit der Entscheidung, Friedek nicht zu nominieren, jedenfalls nicht willkürlich ausgeübt worden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.07.2008
Quelle: ra-online, OLG Frankfurt am Main (pm)

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