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Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Ingewahrsamnahme einer Umweltaktivistin im Juli 2009 rechtswidrig war, da Personen nur dann in Gewahrsam genommen werden können, wenn dies zum Schutz für Leib und Leben erforderlich sei oder eine Ingewahrsamnahme zur präventiven Verhinderung der Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit in Betracht komme. Dies war in keiner Hinsicht der Fall.
Im zugrunde liegenden Fall fand im Juli 2009 vor dem Landgericht Gießen eine Strafverhandlung wegen der Zerstörung eines Gen-Gerstenfeldes im Jahr 2006 statt. Nach Verhandlungsschluss kletterte die zum Sympathiesantenkreis des Angeklagten gehörende betroffene Umweltaktivistin an der Fassade des Landgerichtsgebäudes hoch und malte die Worte "Gentech Weg! Gentech Weg, Ätsch!" an die Wand. Nach Aufforderung durch die Polizei klettere die Betroffene gegen 19 Uhr wieder herab und wurde "zur Verhinderung weiterer politisch motivierter Aktionen" festgenommen. Gegen 21 Uhr ordnete das zuständige Amtsgericht auf Antrag der Polizei ohne Anhörung der Betroffenen ihre
Nachdem bereits das zunächst zuständige Landgericht die Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung festgestellt hatte, befand nunmehr auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, dass die etwa 9-stündige
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.04.2010
Quelle: ra-online, OLG Frankfurt
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Dokument-Nr. 9479
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