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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 29.08.1984
20 W 190/84 -

Bewohner einer Eigentumswohnung müssen sich Musizier-Zeit von 2 Stunden teilen

Hausordnung der Wohnungs­eigentums­anlage legte Musizier-Zeit von 2 Stunden fest

Legt die Hausordnung einer Wohnungs­eigentums­anlage die Zeit fürs Musizieren auf zwei Stunden fest, so müssen sich die Bewohner einer Eigentumswohnung diese Zeit teilen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob sich zwei klavierspielende Bewohner einer Eigentumswohnung die durch die Hausordnung festgelegte Musizier-Zeit von 2 Stunden teilen müssen.

Bewohner mussten sich Musizier-Zeit teilen

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. mussten sich beide Bewohner der Eigentumswohnung die erlaubte Musizier-Zeit von zwei Stunden teilen. Die täglich zulässige Klavier-Spielzeit habe sich daher für beide auf eine Stunde reduziert.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.06.2014
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/NJW 1985, 2138/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW 1985, 2138Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 1985, Seite: 2138
  • WuM 1984, 303Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1984, Seite: 303

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