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Erstmals seit Inkrafttreten des hessischen Nichtraucherschutzgesetzes sind zwei Gaststättenbetreiber wegen Verstößen gegen das Nichtraucherschutzgesetz rechtskräftig verurteilt worden.
Zwei hessische Gastronomen müssen nun endgültig Bußgelder in Höhe von 300,- und 450,- EUR zahlen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Frankfurt. Es wies die Beschwerde der Gaststättenbetreiber gegen das amtsgerichtliche Urteil zurück.
Damit sind erstmals seit Inkrafttreten des hessischen Nichtraucherschutzgesetzes Gaststättenbetreiber wegen Verstößen gegen das
In den Gaststätten ist nicht auf das Rauchverbot hingewiesen worden. Vielmehr richteten die Gastronomen einen Raucherclub ein und verwiesen auf den Geschäftszweck ihrer in Form einer GmbH geführten Restaurants (vgl. ausführlich die Vorinstanz: AG Frankfurt am Main, Urteil v. 14.05.2008 - 941 OWi-752 Js 14719/08 -).
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.09.2008
Quelle: ra-online
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Dokument-Nr. 6667
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