kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Wer sein Lokal in einen Raucherclub umwandelt, um damit das Nichtraucherschutzgesetz zu umgehen, handelt rechtswidrig. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main hervor, dass die Geschäftsführer von drei in Form einer GmbH geführten Restaurants zu Geldbußen von 300,- und 450,- EUR verurteilte.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main verhängte gegen zwei Geschäftsführer einer GmbH Bußgelder in Höhe von 300,- und 450 EUR. Die GmbH betreibt drei Gaststätten, in denen sowohl Getränke als auch Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden. In allen drei Restaurants wird den Gästen das Rauchen in allen Räumen gestattet.
Als Geschäftszweck der GmbH ist im Handelsregister eingetragen: "Import und Handel von amerikanischen Lebensmitteln und Weinen, wie von Tabakwaren aller Art, die Vermarktung von Gaststättenkonzepten im In- und Ausland …. Die Förderung des Genusses von Tabakwaren, sei es durch Errichtung von Einrichtungen zum Genuss, Erwerb oder Handel mit Tabakwaren. Dies kann auch in bestehende oder neu zu gründenden gastronomischen Betrieben erfolgen oder aber in einzurichtenden Tabakkabinetts-Raucherclubs. Es bleibt vorbehalten, diese Raucherclubs ausschließlich für Clubmitglieder zuzulassen."
Im Hinblick auf den Geschäftszweck brachten die Betreiber bereits vor Inkrafttreten des Hessischen Nichtraucherschutzgesetzes den Aushang an: Für kostenlose Mitgliedschaft in unserem privaten
Das Amtsgericht Frankfurt am Main sah einen Verstoß gegen §§ 1 Abs. 1 Nr. 10; 3; 5 Abs. 1 Nr. 2 Hessisches
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte mit Beschluss vom 20. August 2008 das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt. Es wies eine Rechtsbeschwerde der Betroffenen zurück.
Dass HessNRSG ist auch auf als sogenannte „Raucherclubs“ geführte Gaststätten anwendbar, wenn diese jedermann zugänglich sind, indem die Möglichkeit besteht, nach Belieben eine „kostenlose Mitgliedschaft“ zu erwerben, dies aber auch sein zu lassen und dennoch auch in diesem Fall bedient zu werden.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.09.2008
Quelle: ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Frankfurt-am-Main_941-OWi-752-Js-1471908_Hessen-Bussgelder-gegen-Raucherclubs-verhaengt~N6653
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 6653
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.