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Einem Mieter kann durch eine Klausel zur Hausordnung im Mietvertrag wirksam die Räum- und Streupflicht für den Winter übertragen werden. Kommt es zu einem Unfall wegen gar nicht oder nicht ausreichend geräumter und gestreuter Wege und Flächen, haftet der Mieter für entstandene Schäden. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatten Wohnungseigentümer die Räum- und
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main gab der Klägerin Recht, sah aber einen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht nur bei dem
Zwar treffe es zu, dass die Vereinbarung darüber lediglich in dem von den Vermietern verwendeten vorgedruckten Mietvertragsformular enthalten sei und dort unter § 27 des Vertragstextes mit der Ãœberschrift „Hausordnung“ stehe. Doch folge daraus entgegen der Ansicht der
Eine
Abgesehen davon sei die
Das Gericht sah in der
Das AGB-Gesetz ist zum 1.1.2002 außer Kraft getreten. § 3 AGB-Gesetz entspricht jetzt § 305 c BGB. § 9 AGB-Gesetz entspricht § 307 BGB.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.12.2010
Quelle: ra-online, OLG Frankfurt am Main (vt/ac)
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Dokument-Nr. 10777
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