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Ist eine auf den Holm des Lenkrads gelegte Parkscheibe von außen nicht gut lesbar, so liegt ein Verstoß gegen § 13 Abs. 2 StVO und damit eine Ordnungswidrigkeit vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall brachte ein Autofahrer auf dem Holm seines Lenkrads die
Das Oberlandesgericht Düsseldorf ließ die Rechtsbeschwerde nicht zu. Denn es habe an einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage gefehlt. Entgegen der Auffassung des Autofahrers habe sich das Amtsgericht nicht mit der Rechtsfrage beschäftigt, wie der Begriff "von außen gut lesbar" im Sinne des § 13 Abs. 2 StVO zu verstehen ist. Es habe keine Entscheidung darüber getroffen, dass eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.04.2014
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 17934
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