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Ein PKW-Fahrer darf seine Parkscheibe am hinteren linken Seitenfenster anbringen. Den Kontrolleuren ist es insoweit zumutbar, dass sie zur Kontrolle der Parkscheibe auf die Fahrbahn treten. Dies hat das Oberlandesgericht Naumburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Autofahrer brachte im Juli 1995 seine
Das Oberlandesgericht Naumburg entschied zu Gunsten des Autofahrers und hob daher das erstinstanzliche Urteil auf. Zwar müsse nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 StVO ein Fahrzeug über eine von außen gut lesbare
Das Oberlandesgericht folgte zudem nicht der Ansicht des Amtsgerichts, wonach es Kontrolleuren nicht zumutbar sei, zur Kontrolle der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.03.2014
Quelle: Oberlandesgericht Naumburg, ra-online (vt/rb)
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