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Soll ein Richter in einer nachehelichen Unterhaltssache entscheiden, so besteht die Besorgnis der Befangenheit, wenn der Richter sich in eigener Sache vom Anwalt der Gegenseite ebenfalls in einer nachehelichen Unterhaltssache vertreten lässt. Der Richter kann daher gemäß § 42 ZPO erfolgreich abgelehnt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte Anfang des Jahres 2018 ein Senat des Oberlandesgerichts Düsseldorf über eine Beschwerde in einer nachehelichen Unterhaltssache entscheiden. Einer der
Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten der Antragstellerin. Zwar werde der Umstand, ob ein
Die weiteren Umstände bestehen darin, so das Oberlandesgericht, dass sowohl das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.01.2019
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 26975
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