wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.2018
II-8 UF 58/15 -

Richter einer Unterhaltssache ist selbst Mandant des Anwalts der Gegenseite in einer Unterhaltssache: Besorgnis der Befangenheit besteht

Richter kann erfolgreich abgelehnt werden

Soll ein Richter in einer nachehelichen Unterhaltssache entscheiden, so besteht die Besorgnis der Befangenheit, wenn der Richter sich in eigener Sache vom Anwalt der Gegenseite ebenfalls in einer nachehelichen Unterhaltssache vertreten lässt. Der Richter kann daher gemäß § 42 ZPO erfolgreich abgelehnt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall sollte Anfang des Jahres 2018 ein Senat des Oberlandesgerichts Düsseldorf über eine Beschwerde in einer nachehelichen Unterhaltssache entscheiden. Einer der Richter wurde jedoch in einer eigenen nachehelichen Unterhaltssache vom Anwalt des Antragsgegners vertreten. Der Richter wurde daher von der Antragstellerin abgelehnt.

Ablehnung aufgrund Besorgnis der Befangenheit

Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten der Antragstellerin. Zwar werde der Umstand, ob ein Richter, der sich in einem privaten Rechtsstreit von dem Anwalt des Prozessgegners vertreten lasse, unvoreingenommen sei, unterschiedlich beurteilt. So werde teilweise vertreten, dass dies allein genüge, da es nahezu ausgeschlossen sei, sich von dem als Mandant gefassten Vertrauen in die fachliche Leistungsfähigkeit des Anwalts als Richter freizumachen. Andere wiederum fordern weitere Umstände, welche die Besorgnis der Befangenheit begründen können. Denn der Richter, der einem Anwalt gegenüber nicht emotional verbunden sei, sondern nur dessen Sach- und Fachkompetenz anerkenne, könne unbefangen entscheiden. Die Streitfrage brauche im vorliegenden Fall aber nicht entschieden werden, da weitere Umstände vorliegen.

Mandatsverhältnis als auch Beschwerdesache betreffen familienrechtliche Angelegenheiten

Die weiteren Umstände bestehen darin, so das Oberlandesgericht, dass sowohl das Mandatsverhältnis als auch die Beschwerdesache familienrechtliche Angelegenheiten seien und damit ähnliche Rechtsfragen berühren. Insofern sei die Besorgnis gerechtfertigt, dass sich der Richter nicht von der privaten Sache lösen und eine objektive Rolle einnehmen könne. Der Richter sei daher wegen der Besorgnis der Befangenheit gemäß § 42 ZPO abzulehnen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.01.2019
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • FamRZ 2018, 932Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ), Jahrgang: 2018, Seite: 932
  • NJW-RR 2018, 448Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2018, Seite: 448
  • NJW-Spezial 2018, 319Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2018, Seite: 319

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Duesseldorf_II-8-UF-5815_Richter-einer-Unterhaltssache-ist-selbst-Mandant-des-Anwalts-der-Gegenseite-in-einer-Unterhaltssache-Besorgnis-der-Befangenheit-besteht.news26975.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 26975 Dokument-Nr. 26975

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.