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Äußert sich ein Richter herablassend über die Prozessführung eines Anwalts, so begründet dies den Vorwurf der Befangenheit. Ein Richter ist daran gehalten sich in der gebotenen Sachlichkeit zu äußern. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Ehegatte beantragte vor dem Amtsgericht Brühl die Scheidung von seiner Ehefrau. Während des Scheidungsverfahrens äußerte der
Das Oberlandesgericht Köln entschied zu Gunsten des Ehemanns. Die Äußerung des Richters sei geeignet gewesen, Misstrauen gegen seine
Der
Das Gericht habe zwar nicht verkannt, dass es im Rahmen eines Verfahrens zu kontroversen Diskussionen und damit auch zu gereizten Reaktionen aller Beteiligten kommen könne. Selbst von einem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.04.2013
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 15639
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