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Lässt ein Wohnungseigentümer einen Rottweiler auf dem Hofgrundstück, das allen Eigentümern gehört, unangeleint, unbeaufsichtigt und ohne Maulkorb umherlaufen, können die übrigen Eigentümer dies untersagen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
Die Parteien sind Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Ihnen gehört jeweils eine Wohnung. Zu den Wohnungen gehört als
Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab dem Nachbarn recht. Gemäß §§ 1004 Abs. 1 BGB, 15 Abs. 3, 14 Nr. 1 WEG habe es der Hundehalter zu unterlassen, den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.07.2007
Quelle: ra-online
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Dokument-Nr. 4565
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