wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 22.02.2017
I-3 Wx 16/17 -

Während erster Ehe erklärter notarieller Erbverzicht gilt nicht für zweite Ehe mit demselben Ehegatten

Ehevertrag während erster Ehe gilt nur für diese Ehe

Erklären die Ehegatten mittels Ehevertrag den gegenseitgen Erbverzicht, so gilt dieser nicht mehr, wenn die Ehegatten sich zwar haben scheiden lassen, später aber wieder heiraten. Der während der ersten Ehe geschlossene Ehevertrag gilt nur für diese Ehe. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 1999 schloss ein Ehepaar anlässlich der Trennung einen Ehevertrag ab. Durch diesen wurde unter anderem der gegenseitige Erbverzicht erklärt. Nachfolgend kam es auch zur Scheidung. Im Dezember 2009 heiratete das Paar erneut. Nachdem der Ehemann verstarb, beantragte die Ehefrau auf Grundlage der gesetzlichen Erbfolge die Erteilung eines Erbscheins.

Amtsgericht wies Antrag zurück

Das Amtsgericht Mönchengladbach wies den Antrag angesichts des im Ehevertrag erklärten Erbverzichts zurück. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Ehefrau. Ihrer Meinung nach habe der Erbverzicht aufgrund der erneuten Eheschließung keine Bedeutung mehr.

Oberlandesgericht bejaht Anspruch auf Erbscheinerteilung

Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten der Ehefrau und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Der im Ehevertrag enthaltene Erbverzicht stehe der Erteilung des beantragten Erbscheins nicht entgegen. Der erklärte Erbverzicht beziehe sich nur auf die damals bestehende Ehe. Er greife nicht, wenn sich die Eheleute scheiden lassen und dann erneut heiraten. Durch die geschlossene zweite Ehe seien die Erbansprüche der Ehefrau wieder begründet worden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.07.2018
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Mönchengladbach, Beschluss vom 09.01.2017
    [Aktenzeichen: 15 VI 914/16]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • FamRZ 2017, 1272Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ), Jahrgang: 2017, Seite: 1272
  • NJW-RR 2017, 1094Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2017, Seite: 1094
  • NJW-Spezial 2017, 296Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2017, Seite: 296

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Duesseldorf_I-3-Wx-1617_Waehrend-erster-Ehe-erklaerter-notarieller-Erbverzicht-gilt-nicht-fuer-zweite-Ehe-mit-demselben-Ehegatten~N26171

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 26171 Dokument-Nr. 26171

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.