wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.09.2023
I-24 U 47/22 -

Konkurrenzschutz für physio­therapeutische Praxis umfasst nicht Vermietung an Heilpraktiker mit Schwerpunkt amerikanische Chiropraktik

Mietminderung wegen Verstoßes gegen Konkurrenz­schutz­klausel setzt Vorliegen von Beeinträchtigungen voraus

Ein mietvertraglich vereinbarter Konkurrenzschutz für eine physio­therapeutische Praxis umfasst nicht die Vermietung an einen Heilpraktiker mit Schwerpunkt amerikanische Chiropraktik. Zudem setzt eine Mietminderung wegen Verstoßes gegen die Konkurrenz­schutz­klausel voraus, dass es tatsächlich zu Beeinträchtigungen kommt. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2010 kam es zum Abschluss eines Mietvertrags über Gewerberäume im Landkreis Kleve zwecks Betriebs einer physiotherapeutischen Praxis. Zugleich wurde im Mietvertrag vereinbart, dass keine Räume an Unternehmen oder Personen vermietet werden, "die mit dem Geschäftsbetrieb des Mieters direkt konkurrieren." Nachfolgend stand der Satz: "Damit ist der Betrieb einer weiteren gleichartigen physiotherapeutischen Praxis nicht zulässig". Im Dezember 2017 kam es zu einer Vermietung von Räumen an eine Heilpraktikerin mit dem Schwerpunkt amerikanische Chiropraktik. Die Mieter sahen darin einen Verstoß gegen die Konkurrenzschutzklausel und minderten die Miete um 25 %. Die Vermieterin war damit nicht einverstanden und erhob Klage auf Zahlung der ausstehenden Miete. Das Landgericht Kleve wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Vermieterin.

Kein Verstoß gegen Konkurrenzschutzklausel

Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe ein Anspruch auf Zahlung der ausstehenden Miete zu, da für die Mieter kein Recht zur Mietminderung bestehe. Ein Verstoß gegen die Konkurrenzschutzklausel liege nämlich nicht vor. Der vereinbarte Konkurrenzschutz umfasse nicht den Betrieb einer Heilpraktikerpraxis mit Schwerpunkt amerikanische Chiropraktik. Die Heilpraktikerin betreibe keine physiotherapeutische Praxis und habe auch keine physiotherapeutische Ausbildung. Es liegen in erheblichen Maße unterschiedliche Berufe vor. Die Mieter sollen vor unmittelbarer Konkurrenz in einem gleichartigen Geschäftsbetrieb geschützt werden und nicht vor jeder Tätigkeit, die in therapeutischen Einwirkungen auf den Bewegungsapparat bestehen.

Kein Vorliegen einer Beeinträchtigung

Ohnehin komme eine Mietminderung nicht in Betracht, so das Oberlandesgericht, da keine Beeinträchtigung der Nutzung der Mieträume durch die Mieter feststellbar seien. Die Praxis sei weiterhin voll ausgelastet. Ein Rückgang der Patientenzahlen liege nicht vor.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.11.2023
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (zt/GE 2023, 1094/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Kleve, Urteil vom 22.02.2022
    [Aktenzeichen: 4 O 244/21]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2023, 1094Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2023, Seite: 1094

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Duesseldorf_I-24-U-4722_Konkurrenzschutz-fuer-physiotherapeutische-Praxis-umfasst-nicht-Vermietung-an-Heilpraktiker-mit-Schwerpunkt-amerikanische-Chiropraktik~N33482

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 33482 Dokument-Nr. 33482

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.