kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Ein Grundstückverkäufer macht sich grundsätzlich nicht schadensersatzpflichtig, wenn er sich aus einer Vertragsverhandlung zum Grundstücksverkauf zurückzieht. Macht der potentielle Käufer Aufwendungen im Vertrauen auf den Vertragsabschluss, unterliegt dies regelmäßig seinem Risiko. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Frühjahr 2014 entschloss sich ein Grundstückseigentümer zum Verkauf seines Grundstücks und beauftragte dazu einen Makler. Für das Grundstück interessierte sich ein Unternehmen, welches im Bereich der Bauwirtschaft tätig war und Grundstücke bebaute und vermarktete. Der vom Grundstückseigentümer verlangte Kaufpreis in Höhe von 165.000 Euro war dem Unternehmen jedoch zu hoch. Da unter dem Grundstück eine unterirdische Wasserleitung verlief, welche grundbuchrechtlich und baulastenmäßig nicht erfasst war, und sich zudem eine sanierungsbedürftige Giebelwand auf dem Grundstück befand, bot das Unternehmen einen Kaufpreis von 130.000 Euro an. Dieses Angebot lehnte der Grundstückseigentümer aber ab. Das Unternehmen erhob daraufhin Klage auf Zahlung von
Das Landgericht Mönchengladbach gab der Schadensersatzklage statt. Dagegen richtete sich die Berufung des Grundstückseigentümers.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten des Grundstückseigentümers und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Dem Unternehmen stehe kein Anspruch auf
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts sei bei Notarverträgen besondere Vorsicht bei der Prüfung vorvertraglicher Haftung geboten. Denn würde eine Verpflichtung zum
Eine Grundlage für einen Schadensersatzanspruch könne aber eine vorsätzliche Treuepflichtverletzung sein, so das Oberlandesgericht. Diese könne darin liegen, dass der Partner eine tatsächlich nicht vorhandene Abschlussbereitschaft vorspiegelt oder von einer geäußerten Abschlussbereitschaft abrückt, ohne dies zu offenbaren. So lag der Fall hier aber nicht.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.03.2020
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (zt/GE 2020, 193/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Duesseldorf_I-24-U-2119_Keine-Schadensersatzpflicht-des-Verkaeufers-wegen-Rueckzugs-von-Vertragsverhandlungen-zum-Grundstuecksverkauf~N28528
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 28528
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.