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Ein Bauunternehmer hat keinen Anspruch auf Werklohn für Sanierungsarbeiten, wenn unter anderem aufgrund einer WhatsApp-Nachricht davon ausgegangen werden kann, dass Bauunternehmer und Auftraggeber eine sogenannte "Schwarzgeldabrede" getroffen haben - auch wenn sie dies leugnen. Die geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein
Nach Abschluss der Arbeiten meinte der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.03.2020
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 28492
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