wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2017
I-20 U 77/17 -

Sonderkündigung eines Tele­kommuni­kations­vertrags: Dreimonatige Kündigungsfrist wegen Umzugs beginnt mit Umzugstermin

Keine Anknüpfung der Kündigungsfrist an nur beabsichtigten Umzug

Die dreimonatige Frist zur Sonderkündigung wegen eines Umzugs nach § 43 Abs. 8 Satz 3 TKG beginnt mit dem tatsächlichen Umzug. Die Kündigungsfrist knüpft dagegen nicht an nur einen beabsichtigten Umzug an. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall erhob ein Verbraucherschutzverein gegen ein Telekommunikationsunternehmen eine Unterlassungsklage. Hintergrund dessen war ein Hinweis des Unternehmens auf seiner Internetpräsenz, wonach bei einem Umzug unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Frist von drei Monaten ab Umzugstermin der Vertrag vorzeitig gekündigt werden konnte. Der Verein hielt dies für unzulässig. Seiner Meinung nach, reiche es für eine die Dreimonatsfrist auslösende Kündigung des Verbrauchers aus, wenn der künftige Umzug feststünde.

Landgericht weist Unterlassungsklage ab

Das Landgericht Düsseldorf wies die Unterlassungsklage ab. Seiner Ansicht nach führe eine Anknüpfung der Kündigungsfrist an einen nur beabsichtigten Umzug zu Beweisschwierigkeiten über die Umzugsabsicht sowie zu Abwicklungsschwierigkeiten bei beabsichtigten, aber gescheiterten Umzügen. Gegen diese Entscheidung legte der Verbraucherschutzverein Berufung ein.

Oberlandesgericht verneint ebenfalls Unterlassungsanspruch

Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung des Verbraucherschutzvereins zurück. Ein Anspruch auf Unterlassung bestehe nicht. Der Hinweis der Beklagten sei weder unlauter noch stelle er eine verbraucherschutzwidrige Praktik dar. Das Sonderkündigungsrecht aus § 46 Abs. 8 Satz 3 TKG knüpfe hinsichtlich der Kündigungsfrist zutreffend an den Zeitpunkt des tatsächlichen Umzugs des Verbrauchers an. Zwar ergebe sich dies nicht aus dem Wortlaut. Jedoch entspreche dies dem Willen des Gesetzgebers.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.03.2020
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 26.04.2017
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GRUR-RR 2018, 295Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Rechtsprechungs-Report (GRUR-RR), Jahrgang: 2018, Seite: 295
  • MMR 2018, 186Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR), Jahrgang: 2018, Seite: 186
  • NJW-RR 2018, 745Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2018, Seite: 745

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Duesseldorf_I-20-U-7717_Sonderkuendigung-eines-Telekommunikationsvertrags-Dreimonatige-Kuendigungsfrist-wegen-Umzugs-beginnt-mit-Umzugstermin~N28488

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 28488 Dokument-Nr. 28488

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.