kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Die Firma Aldi darf auch weiterhin den Kinderpudding „Flecki“ verkaufen. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf und wies damit die gegen das Urteil des Landgerichts eingelegte Berufung der Firma Dr. Oetker zurück, mit der diese den Vertrieb des Puddings „Flecki“ verbieten lassen wollte.
Im zugrunde liegenden Streitfall wollte die Firma Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG (Oetker) in einem Eilverfahren der Firma Aldi Einkauf GmbH & Co. KG (Aldi) und der den Pudding produzierenden Molkerei den Vertrieb des Puddings „Flecki“ verbieten lassen. Oetker meint, dass Aldi mit „Flecki“ das Oetker zustehende Gemeinschaftsgeschmacksmuster verletze und „Flecki“ in unlauterer Weise Oetkers „Paula“-Pudding nachahme. Aldi meint dagegen, dass „Fleckis“ zweifarbige Puddingmasse und die Aufmachung des Produkts deutlich von „Paula“ abweiche.
Das Landgericht Düsseldorf hatte mit Urteil vom 1. März 2012 weder eine Verletzung des Gemeinschaftsgeschmacksmusters noch eine unlautere Nachahmung gesehen und daher keine einstweilige Verfügung erlassen.
Die dagegen gerichtete Berufung, mit der Oetker in zweiter Instanz den Pudding „Flecki“ verbieten lassen wollte, blieb jedoch auch vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf erfolglos. Das Oberlandesgericht schloss sich der Auffassung des Landgerichts an, dass das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.07.2012
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Duesseldorf_I-20-U-5212_Aldi-darf-weiterhin-den-Kinderpudding-Flecki-verkaufen~N13850
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 13850
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.