wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.07.2013
I-20 U 102/12 -

Vodafone darf Kunden nicht mit Schufa-Eintrag drohen

Schufa-Einträge können durch bloßes Bestreiten von Forderung abgewendet werden

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dem Tele­kommunikations­konzern Vodafone verboten, seinen Kunden trotz bestrittener Forderungen mit einem Schufa-Eintrag zu drohen.

Im zugrunde liegenden Streitfall wurde Kunden, die die Höhe ihrer Telefonrechnung beanstandeten und die Zahlung verweigerten, vom Mobilfunkunternehmen Vodafone mitgeteilt, dass Vodafone verpflichtet sei, den Zahlungsrückstand an die Schufa zu übermitteln. Zugleich wurde auf die Nachteile eines negativen Schufa-Eintrags hingewiesen.

Vodafone droht Kunden trotz bereits beigelegter Rechungsstreitigkeiten mit Schufa-Eintrag

So schrieb Vodafone an seine Kundschaft: "Die Vodafone D2 GmbH ist verpflichtet, die unbestrittene Forderung der Schufa mitzuteilen [...]. Ein Schufa-Eintrag kann Sie bei Ihren finanziellen Angelegenheiten erheblich behindern." Die Mahnungen wurden mit diesem Wortlaut verschickt, obwohl der Streit um die Rechnungsbeträge längst beigelegt war und Vodafone keine finanziellen Ansprüche mehr gegenüber seinen Kunden hatte.

Drohklauseln dürfen nicht mehr verwendet werden

Die auf Unterlassung dieser Vorgehensweise gerichtete Klage der Verbraucherzentrale Hamburg hatte Erfolg. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied: Wer auf die Möglichkeit eines Eintrags bei der Schufa hinweist, muss deutlich machen, dass dieser durch bloßes Bestreiten der Forderung abgewendet werden kann. Kunden, die ihre Telefonrechnung beanstanden, müssen also vorerst keine Schufa-Meldung mehr fürchten. Auch andere Telekommunikationsunternehmen dürfen die Drohklausel nicht mehr ins Feld führen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.07.2013
Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg/ra-online

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • CR 2013, 579Zeitschrift: Computer und Recht (CR), Jahrgang: 2013, Seite: 579
  • GRUR-RR 2013, 513Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Rechtsprechungs-Report (GRUR-RR), Jahrgang: 2013, Seite: 513
  • ITRB 2013, 225Zeitschrift: Der IT-Rechts-Berater (ITRB), Jahrgang: 2013, Seite: 225
  • MDR 2013, 1057Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2013, Seite: 1057
  • MMR 2013, 647Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR), Jahrgang: 2013, Seite: 647

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Duesseldorf_I-20-U-10212_Vodafone-darf-Kunden-nicht-mit-Schufa-Eintrag-drohen~N16337

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 16337 Dokument-Nr. 16337

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.