wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht München, Urteil vom 22.06.2010
5 U 2020/10 -

OLG München zu den Voraussetzungen der Weitergabe von Daten an die Schufa

Weitergabe von Daten bei fehlendem überwiegenden Interesse unzulässig

Die Weitergabe von Daten durch Kreditinstitute an die Schufa setzt ein berechtigtes Interesse der Bank oder eines dritten Schufa-Vertragspartners voraus und unterliegt somit einer Interessenabwägung. Auch wenn die weitergebenden Daten korrekt waren, kann eine Datenweitergabe unwirksam sein. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.

Im vorliegenden Rechtsstreit hatte eine Bank einem getrennt lebenden Ehepaar das Girokonto gekündigt. Der Ehemann hatte den Sollsaldo von rund 1.200 Euro zur Hälfte ausgeglichen. Einem Mahnbescheid über den Gesamtbetrag hatte er widersprochen. Das Kreditinstitut hatte ihn jedoch nicht verklagt, sondern den Restbetrag von der Ehefrau in Raten zurückzahlen lassen. Der Ehemann wehrte sich nunmehr gegen die Weiterleitung der Daten an die Schufa wegen der Kontokündigung.

Kein überwiegendes Interesse feststellbar

Das Oberlandesgericht München gab dem Ehemann Recht. Weder ein überwiegendes Interesse der Bank noch sonstiger Dritter an der Schufa-Mitteilung sei festzustellen. Die angenommene bloße Richtigkeit der Daten reiche hierzu nicht aus. Maßgeblich sei im vorliegenden Fall, dass die Bank sich nicht weiter an den Ehemann nach dessen Teilzahlung gewendet habe, sondern die hälftige Restschuld von der Ehefrau eingefordert habe. Auch habe sie nach dessen Widerspruch zum Mahnbescheid auf die klageweise Geltendmachung der Forderung verzichtet. Daher sei es auch irrelevant, dass zwischen Bank und Ehemann keine Vereinbarung bestehe, mit der er aus der Haftung für den restlichen Teilbetrag entlassen worden wäre.

Keine Rede von Zahlungsunwilligkeit

Sowohl von einer Zahlungsunwilligkeit des Verbrauchers als auch aufgrund der geringen Höhe der Restsumme könne von einem berechtigten Interesse der Bank oder anderer Schufa-Vertragspartner an der Mitteilung keinesfalls die Rede sein. Der Ehemann habe somit ein Recht zur Berichtigung der Schufa-Daten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.11.2010
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Muenchen_5-U-202010_OLG-Muenchen-zu-den-Voraussetzungen-der-Weitergabe-von-Daten-an-die-Schufa~N10626

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 10626 Dokument-Nr. 10626

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.